Am 01.01.2018 ist die neue EU-Verordnung über Basisinformationsblätter (BIB) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP - Packaged Retail and Insurance-based Investment Products Regulation) in Kraft getreten.
Zentraler Bestandteil dieser europäischen Verordnung ist die Einführung von Basisinformationsblättern für bestimmte Anlageprodukte. Zu diesen "verpackten" Produkten (PRIIPs) zählen z.B. Fonds, Zertifikate.
Die Basisinformationsblätter (BIBs) sind eine Hilfe für Privatanleger, um diese Finanzinstrumente einfach und schnell miteinander vergleichen zu können, zum Beispiel anhand der Risiken und Kosten.
Unter PRIIPs versteht man Anlagen in verpackter Form, die einem Anlagerisiko unterliegen. Als verpackt im Sinne der PRIIP-Verordnung gelten alle Anlageprodukte und -verträge, bei denen das Geld der Kunden statt direkt nur indirekt am Kapitalmarkt angelegt oder deren Rückzahlungsanspruch auf andere Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere oder Referenzwerte gekoppelt ist.
Im Wesentlichen sind hier zu nennen:
Publikumsfonds sind von den Verpflichtungen der PRIIP-Verordnung bis 21.12.2019 ausgenommen. Für diese gelten vorerst Basisinformationsblätter (Wesentliche Anlegerinformationen) weiter, die bereits Mitte 2011 eingeführt wurden.
Basisinformationsblätter / Key Information Documents (BIBs / KIDs) sind vorvertragliche Produktinformationsblätter für Privatkunden. Diese sollen Ihnen ermöglichen, die grundlegenden Merkmale und Risiken von PRIIPs zu verstehen und zu vergleichen.