3% p. a. aufs Tagesgeld

Alle Optionen. Jederzeit verfügbar. Bis 5 Mio. Euro.

Tagesgeld lohnt sich wieder! Profitieren Sie jetzt von Zinsen. Ganz flexibel: als feste Summe, zum regelmäßigen Sparen oder um Ihr Geld einfach zu parken.
Ihre Vorteile im Überblick:
  • 3% p. a. auf Ihr Tagesgeld für Neukundinnen und Neukunden bis 5.000.000 Euro für 5 Monate
  • Ab einem Mindestanlagevolumen von 250.000 Euro
  • Vierteljährliche Zinsgutschrift, gesamte Anlagesumme täglich verfügbar
  • Inklusive kostenlosem Depot
Jetzt Tagesgeld eröffnen Zu den Konditionen
  
So eröffnen Sie Ihr Tagesgeldkonto:
 
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Schicken Sie uns Ihre Unterlagen zu. Und legitimieren Sie sich online oder in der nächsten Post-Filiale.
  
3. Schritt: Einloggen & Loslegen.
Im Anschluss erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten und können loslegen.

 

  

Die Konditionen im Überblick:
 

Rechtliche Hinweise:

Die Vorteile dieser Aktion können nicht mit den Vorteilen weiterer Aktionsangebote von BNP Paribas Wealth Management - Private Banking kombiniert werden. Ein nachträglicher Wechsel zu anderen Angeboten von BNP Paribas Wealth Management - Private Banking ist nicht möglich. BNP Paribas Wealth Management - Private Banking behält sich das Recht vor, diese Aktion jederzeit zu beenden und bei Nichterfüllung der Bedingungen oder Missbrauch in jeglicher Form, die Aktionskonditionen zu beenden bzw. zurückzufordern. Bei Handel über andere Handelsplätze sowie nach Ablauf des Aktionszeitraumes gelten die Gebühren laut unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.


Steuerlicher Hinweis:

Prämien sind einkommensteuerpflichtig. Geldprämien, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren gezahlt werden, führen zu einer Reduzierung der Anschaffungskosten. Die steuerrechtliche Grundlage dazu ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17.01.2019 (Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Randziffer 129b). BNP Paribas Wealth Management - Private Banking leistet keine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater. Für den Fall, dass eine steuerliche Korrektur im Zusammenhang mit dieser Aktion aufgrund Konto-/Depotlöschung gesetzlich nicht mehr erlaubt ist, sind wir verpflichtet, diese steuerpflichtigen Erträge an unser Betriebsstättenfinanzamt zu melden.

Eine hohe Inflationsrate kann den Wert zukünftiger Erträge oder Rückzahlungsbeträge in Bezug auf das Produkt verringern.