Offenlegung zur Nachhaltigkeit

Geldanlage transparent gestalten

BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland
1. Erklärung zu den Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) (STAND: 21.03.2023)

Es ist das Bestreben von BNP Paribas, durch die Finanzierung der Wirtschaft und die Beratung der Kunden nach ethischen Standards zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Wachstum beizutragen. Die CSR-Politik (Corporate Social Responsibility) der BNP Paribas-Gruppe ist einer der Kernpunkte dieser Strategie. Sie steht im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und stützt sich auf die vier Pfeiler Wirtschaft, Soziales, Gesellschaft und Umwelt, welche die Herausforderungen der unternehmerischen und sozialen Verantwortung (CSR) sowie auch die Ziele der Bank widerspiegeln.

2019 hat BNP Paribas einen „Company Purpose“ veröffentlicht, der durch das BNP Paribas Executive Committee getragen wird. Der Company Purpose beruht auf drei Texten, die in Zusammenarbeit mit zahlreichen verschiedenen Mitarbeitenden entstanden sind: die „Die BNP Paribas Werte“, der „Code of Conduct“ und das „Engagement Manifest“. 

Darüber hinaus erlegt sich BNP Paribas mit den Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien, den so genannten „Sektorrichtlinien“, seit mehreren Jahren in sensiblen Sektoren zusätzliche Verpflichtungen auf: 

  • Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien in den Bereichen Landwirtschaft, Palmöl, Verteidigung, Nuklearenergie, Zellstoff, Kohlekraftwerke, Bergbau und unkonventionelle Öl- und Gasförderung  (eine aktuelle Liste der Richtlinien finden Sie unter folgendem Link)
  • Eine Liste ausgeschlossener Produkte und Aktivitäten wie Tabak, Treibnetze, die Herstellung von Asbestfasern, PCB-haltige Produkte (polychlorierte Biphenyle) oder der Handel mit allen im CITES-Artenschutzübereinkommen (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) geregelten Arten ohne erforderliche Genehmigung; 
  • Restriktionslisten, die den Grad der Überwachung und der Auflagen gegenüber Unternehmen festlegen, die die CSR-Anforderungen der Gruppe nicht vollständig erfüllen; 
  • Gemäß den Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) beteiligt sich die Gruppe an der Konzipierung und Umsetzung langfristiger sozialer und umweltfreundlicher Lösungen sowohl im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) als auch im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsvolles Bankgeschäft (Principles for Responsible Banking, PRB). 

Geltungsbereich dieser Erklärungen 

Die in den Erklärungen genannten Informationen gelten für BNP Paribas S.A. und ihre Niederlassungen innerhalb der EU (BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland).

 

1. Erklärung zu den Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 21.03.2023

  • Änderungen im Wording bei Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien
  • Geltungsbereich der BNP Paribas & ihrer Niederlassungen
2. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland im Rahmen der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen und in der Anlageberatung (STAND: 21.03.2023)

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland berücksichtigt als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl oder Empfehlung von Finanzinstrumenten an ihre Kunden.

Das Eintreten eines Ereignisses in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG) kann sich negativ auf den Wert einer Anlage auswirken, und kann Emittenten von Finanzinstrumenten auf verschiedene Weise beeinflussen: ein Ertragsrückgang, eine Kostensteigerung, eine Beeinträchtigung oder Wertminderung des Vermögenswertes, eine Erhöhung der Kapitalkosten, Geldbußen sowie aufsichtsrechtliche Risiken. Ein solches Ereignis kann daher zu einer
Änderung der Portfoliostrategie führen, beispielsweise durch den Ausschluss bestimmter Emittenten.

Ein langfristiger Anstieg dieser Nachhaltigkeitsrisiken mit negativen Auswirkungen auf Finanzinstrumente ist insbesondere aufgrund des Klimawandels zu erwarten.

BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland trägt dem unter Anwendung ihrer Sektorrichtlinien für Aktien, Anleihen und von BNP Paribas und ihren Tochtergesellschaften aktiv verwalteten Finanzinstrumente Rechnung. 

Informationen über Sektorrichtlinien von Finanzinstrumenten, die von anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Emittenten hergestellt werden, werden erhoben und mittels einer eigens entwickelten Kleeblatt-Methodik beurteilt. Die Kleeblatt-Methodik wird im nachfolgenden näher erläutert.

Darüber hinaus nutzt BNP Paribas S.A. ein internes Ratingverfahren, die so genannte Kleeblatt-Methodik, um den Nachhaltigkeitsgrad von Finanzinstrumenten zu bestimmen und zu vergleichen.

Die Kleeblatt-Methodik wird im Anlageuniversum empfohlener Finanzinstrumente angewandt. Hierbei wird eine Punktzahl auf einer Skala von 0 bis 10 ausgewiesen, die es BNP Paribas ermöglicht, Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und diese Risiken bei Investitionsentscheidungen oder bei der Beratung von Kunden über Finanzinstrumente zu berücksichtigen.

Mit diesem Rating kann BNP Paribas, als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer, Finanzinstrumente identifizieren, bei denen im Falle eines Ereignisses in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG) tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert dieser Anlagen eintreten könnten.

Weitere Informationen zu dieser Methodik finden Sie auf unserer Webseite.

Finanzinstrumente mit einem hohen Nachhaltigkeitsrisiko können jedoch investiert oder Kunden empfohlen werden, wenn dieses Risiko den Zielen, dem Anlegerprofil oder dem Diversifizierungsbedarf des Kunden entspricht.

Darüber hinaus verpflichtet sich BNP Paribas, eine offene und konstruktive Beziehung zu ihren externen Stakeholdern (Kunden, Lieferanten, Investoren, Interessen vertretende Nichtregierungsorganisationen (NGOs) usw.) zu pflegen. Damit sollen drei Ziele erreicht werden: Änderungen in den Geschäftsbereichen zu antizipieren und Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, das Risikomanagement zu optimieren und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft auszuüben.

 

2. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland im Rahmender Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen und in der Anlageberatung

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023

  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.

 

3. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland als Finanzmarktteilnehmer zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für das Portfoliomanagement (STAND: 21.03.2023)

[Offenlegung gemäß Artikel 4.1a, 4.2, 4.5a SFDR und Artikel 11 der Delegierten Verordnung (SFDR)]

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Als Finanzmarktteilnehmer berücksichtigt BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland die Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der zugrundeliegenden Investitionen.

Bei der Auswahl von Anlageprodukten berücksichtigt BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Diese umfassen Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit, gute Unternehmensführung, aber auch die Achtung der Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung und Geldwäsche.

Der Ansatz von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen beruht auf einer Reihe zusätzlicher Finanzdatenquellen und Analysen 

a. Die Sektorrichtlinien der BNP Paribas Gruppe: Über ihre in Zusammenarbeit mit unabhängigen Experten entwickelten Sektorrichtlinien koordiniert die BNP Paribas Gruppe Investitionsvorhaben in sensiblen Sektoren und schließt eine Reihe von Sektoren oder Unternehmen aus. Für jeden Sektor berücksichtigt die BNP Paribas Gruppe verschiedene verbindliche Anforderungen, Bewertungskriterien und bewährte Praktiken der Branche, sofern vorhanden. 

b. Das BNP Paribas Asset Management „ESG“ -Screening [Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) - ESG] von Anleihen und Aktien (Einzeltitel): BNP Paribas greift auf Informationsquellen und Richtlinien des BNP Paribas Asset Managements zurück, die speziell auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Im Hinblick auf den Auswahlprozess ermöglichen die Säulen der globalen Nachhaltigkeitsstrategie („Global Sustainability Strategy”), die durch BNP Paribas Asset Management entwickelt wurde, eine Unternehmensklassifizierung auf Basis verschiedener Nachhaltigkeitsfaktoren:

  • Die ESG-Bewertung erfolgt auf Grundlage von Wesentlichkeit, Messbarkeit, Datenqualität und Verfügbarkeit, und konzentriert sich auf eine begrenzte Anzahl solider ESG-Kennzahlen, darunter diese Quellen: 
    • Ausgewählte externe Anbieter: Auf ESG-Daten und -Forschung spezialisierte Unternehmen
    • Interne qualitative Recherche: Daten von ESG-Analysten des BNP Paribas Asset Managements, welche die jeweilige ESG-Leistung bewerten und Anbieterdaten überprüfen (basieren auf dem direkten Kontakt zu Unternehmen, Wissenschaftlern, zivilgesellschaftlicher Forschung sowie Zugang zu offiziellen Veröffentlichungen der Unternehmen)
    • Internationale Institutionen: Eurostat, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Vereinte Nationen (UN), Weltbank, Internationale Energieagentur (IEA), Weltgesundheitsorganisation (WHO).
  • Die „Stewardship-Strategie“ umfasst das proaktive Engagement mit Unternehmen und anderen Emittenten sowie mit politischen Entscheidungsträgern in Fragen der Nachhaltigkeit.
  • Die „Responsible Business Conduct Policy“ zielt darauf ab, Reputationsrisiken und regulatorische Risiken zu vermeiden. Die Richtlinie fördert die Einhaltung von Grundrechten durch Unternehmen in den Bereichen Menschenrechte und Arbeitsrecht, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auf Grundlage der 10 Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen („United Nations Global Compact Principles”).
  • Die zukunftsweisende Perspektive („3 E´s“) orientiert sich an den drei wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltigere und inklusivere Wirtschaft. Das sind die Kernbereiche Energiewende, Umwelt und Gleichstellung. 

Basierend auf den Daten der BNP Paribas Gruppe und der Asset Management Tochtergesellschaft ist BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland in der Lage:

  • Unternehmen auszuwählen und auszuschließen (Aktien und Anleihen), 
  • Soweit möglich, Aktien und Anleihen entsprechend der MiFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen" (Artikel 2 Absatz 7 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 zu MIFID II) zu klassifizieren,
  • Aktien und Anleihen nach der BNP Paribas-eigenen Kleeblatt-Methodik zu bewerten. Weitere Informationen zu dieser Methodik finden Sie auf unserer Webseite

 

c. Analyse von Kapitalverwaltungsgesellschaften und empfohlenen Fonds und ETFs (Exchange Traded Funds)

 

c.1. Interne Bewertungsmethodik der externen Kapitalverwaltungsgesellschaften 

BNP Paribas erhebt nachhaltigkeitsbezogene Informationen von Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Grundlage eines eigenen Due-Diligence-Fragebogens.

  • Fonds: umfassende Fragen, die sich auf 6 Bereiche beziehen, entweder auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft und/oder den Fonds in Hinblick auf ESG-Praktiken und -Ausschlüsse, Stimmrechtspolitik und Engagementpolitik, Transparenz, Nachhaltigkeit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, nachhaltige thematische Investmentlösungen und Impact
  • ETFs: Fragen rund um die 6 oben genannten Bereiche
  • Offene Alternative Investmentfonds: umfassende Fragen zu 7 Bereichen

BNP Paribas betrachtet Ausschlüsse im empfohlenen Wertpapieruniversum, d.h. sektorbasierte Ausschlüsse, normbasierte Ausschlüsse, aktivitätsbasierte Ausschlüsse sowie die schlechtesten ESG-Ratings unter Peers. Auch die Art und Weise, wie ESG-Kontroversen während des Fondsanlageprozesses berücksichtigt werden, wird durch Due Diligence-Prozesse ermittelt.

BNP Paribas stützt sich auf die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen über die ESG-Merkmale eines Finanzprodukts gemäß der vom Fachgremium Findatex definierten Europäischen ESG-Datenvorlage (European ESG Template, EET). 

  • Daten über taxonomiekonforme Investitionen innerhalb des Finanzinstruments (Prozentsatz der Ausrichtung auf Grundlage der EU-Taxonomie-Verordnung), 
  • Daten über nachhaltige Investitionen innerhalb des Finanzinstruments (Anteil an nachhaltigen Investitionen basierend auf der SFDR-Verordnung) und 
  • Daten zu den verbindlichen wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren 

 

c.2. Eine zweifache Analyse 

BNP Paribas wendet bei der Auswahl von Fonds und ETFs ein doppeltes Analyseverfahren an, einen Due-Diligence-Fragebogen gerichtet an die Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die Datenerhebung zu den Finanzinstrumenten mit Hilfe des EET. 

 

BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland ist somit in der Lage:

  • Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds und ETFs auszuwählen;
  • soweit möglich, Fonds und ETFs entsprechend der MIFID II-Vorgabe zu „Nachhaltigkeitspräferenzen“ zu klassifizieren (Artikel 2 Absatz 7 MIFID Delegierte Verordnung 2017/565) (Klassifizierungssystem);
  • Fonds und ETFs gemäß ihrer eigenen Kleeblatt-Methodik zu bewerten. Weitere Informationen zu dieser Methodik finden Sie auf unserer Website.

Informationen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden von BNP Paribas jährlich auf der Webseite zur Verfügung gestellt.

 

3. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland als Finanzmarktteilnehmer zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für das Portfoliomanagement

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021
Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023


  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen. 

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023 

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.
4. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland als Finanzberater zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (STAND: 21.03.2023)

[Gemäß Artikel 11 der Delegierten Verordnung (SFDR)]

Klassifizierung und Auswahl der Finanzinstrumente durch BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland

Die Klassifizierung und Auswahl von Finanzinstrumenten in Hinblick auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basiert auf:

a. Die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Emittenten für jedes Finanzinstrument dargelegten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren:  Ein Finanzinstrument wird als ESG-konform im Sinne der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) betrachtet, wenn mindestens einer der verbindlichen PAIs in den Kategorien Umwelt (E), Soziales (S) oder Unternehmensführung (G) berücksichtigt wird.

[PAI in Tabelle 1 der Anlage 1 der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) aufgeführt]

b. Mit Hilfe einer eigens entwickelten Methodik, der „Kleeblatt-Methodik“, erstellt BNP Paribas ein Nachhaltigkeitsrating für alle Finanzinstrumente im Empfehlungsuniversum, unabhängig vom Nachhaltigkeitsgrad des Finanzinstruments. Die Bewertungen erfolgen auf einer Skala von 0 bis 10 Kleeblättern, wobei die Anzahl der Kleeblätter den Integrationsgrad der Nachhaltigkeit verdeutlicht. Weitere Informationen zu dieser Methodik finden Sie auf unserer Webseite.

BNP Paribas wendet dieses Kleeblatt-Rating in dem gesamten Universum empfohlener Wertpapiere an. Mit der jeweiligen Anzahl der Kleeblätter lässt sich die Nachhaltigkeit von Finanzinstrumenten innerhalb oder über Anlageklassen hinweg miteinander vergleichen:

  • Aktien und Anleihen: Die Methodik, die auf dem Datenfeed von BNP Paribas Asset Management basiert, bewertet die Nachhaltigkeit von Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien im Zusammenhang mit den Aktivitäten und Praktiken des Unternehmens sowie unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien des Sektors, in dem das Unternehmen tätig ist.
  • Fonds, ETFs und Structured Notes: Basierend auf dem Kleeblatt-Rating bewertet BNP Paribas die Nachhaltigkeit dieser Finanzinstrumente.

 

4. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland als Finanzberater zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren beider Anlageberatung

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021
Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023


  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.
5. Informationen zur Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (STAND: 21.03.2023)

Informationen zur Transparenz in der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken 

Das gesellschaftliche Engagement von BNP Paribas beinhaltet die Förderung der Nachhaltigkeit und die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Um das Engagement ihrer Mitarbeiter in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen zu fördern, hat BNP Paribas seit mehreren Jahren Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik integriert, insbesondere durch die CSR-Richtlinie, die sich auf die vier Pfeiler der Konzernpolitik stützt und sich teilweise auf die jährliche variable Vergütung der Führungskräfte oder die langfristige Vergütung wichtiger Mitarbeiter auswirkt.

Darüber hinaus regeln die Vergütungsgrundsätze der BNP Paribas Gruppe, dass die variable Vergütung von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern nicht dazu führt, dass sie überhöhte Nachhaltigkeitsrisiken eingehen, wenn sie Investitionen tätigen und ihre Kunden zu Finanzprodukten beraten, die in der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) geregelt sind. Diese Elemente sind bei der jährlichen Leistungsbeurteilung für die betreffenden Personen zu berücksichtigen.

Gleichzeitig zielt die Vergütungspolitik von BNP Paribas darauf ab, ein professionelles Verhalten im Einklang mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex der Gruppe zu fördern, wobei jeder Verstoß gegen diese Grundsätze bei der Beurteilung der individuellen Leistung aller Mitarbeiter berücksichtigt wird. Dies gilt insbesondere für jene Mitarbeiter der Gruppe, deren Tätigkeiten Regulierungen unterliegen.

Der Verhaltenskodex der BNP Paribas enthält Regeln und Anforderungen für die Mitarbeiter der Gruppe, um ihre Bestrebungen zu unterstützen, zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen globalen Entwicklung beizutragen und positive Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt zu haben. Dieses Engagement umfasst drei Säulen: (i) Förderung und Achtung der Menschenrechte, (ii) Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie (iii) verantwortungsbewusstes Handeln bei öffentlichen Auftritten.

 

5. Informationen zur Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit derIntegration von Nachhaltigkeitsrisiken

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Hinweise zum beratungsfreien Geschäft

Bei der Vermarktung nachhaltiger Geldanlagen greift BNP Paribas Wealth Management - Private Banking auf die Produktangaben und Bezeichnungen der jeweiligen Emittenten zurück. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der Angaben in den von ihnen herausgegebenen Produktinformationen. Sofern Nachhaltigkeitsratings dargestellt werden, sind dies entweder (jeweils als solche gekennzeichnete) Nachhaltigkeitsratings der BNP Paribas Gruppe oder Nachhaltigkeitsratings anerkannter externer Dienstleister.

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Zuletzt aktualisiert: März 2023