Offenlegung zur Nachhaltigkeit

Geldanlage transparent gestalten

BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland

Unterhalb der folgenden Abschnitte wird jeweils eine Änderungshistorie im Vergleich zu Vorgängerversionen gezeigt. Die Änderungshistorie bezieht sich auf inhaltliche Änderungen. Grammatikalische Änderungen am Wortlaut oder andere redaktionelle Anpassungen, welche die inhaltliche Aussage nicht ändern, werden nicht gezeigt, um die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Informationen nicht zu beeinträchtigen. 

 

1. Erklärung zu den Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) (STAND: 21.03.2023)

Es ist das Bestreben von BNP Paribas, durch die Finanzierung der Wirtschaft und die Beratung der Kunden nach ethischen Standards zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Wachstum beizutragen. Die CSR-Politik (Corporate Social Responsibility) der BNP Paribas-Gruppe ist einer der Kernpunkte dieser Strategie. Sie steht im Einklang mit den Zielen der  Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) und stützt sich auf die vier Pfeiler Wirtschaft, Soziales, Gesellschaft und Umwelt, welche die Herausforderungen der unternehmerischen und sozialen Verantwortung (CSR) sowie auch die Ziele der Bank widerspiegeln.

2019 hat BNP Paribas einen „Company Purpose“ veröffentlicht, der durch das BNP Paribas Executive Committee getragen wird. Der Company Purpose beruht auf drei Texten, die in Zusammenarbeit mit zahlreichen verschiedenen Mitarbeitenden entstanden sind: die „BNP Paribas Werte“, den „Code of Conduct“ und das „Engagement Manifest“. 

Darüber hinaus erlegt sich BNP Paribas mit den Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien, den so genannten „Sektorrichtlinien“, seit mehreren Jahren in sensiblen Sektoren zusätzliche Verpflichtungen auf: 

  • Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien in den Bereichen Landwirtschaft, Palmöl, Verteidigung, Nuklearenergie, Zellstoff, Kohlekraftwerke, Bergbau und unkonventionelle Öl- und Gasförderung (eine aktuelle Liste der Richtlinien finden Sie unter folgendem Link: Financing and investment policies - BNP Paribas (group.bnpparibas)
  • Eine Liste ausgeschlossener Produkte und Aktivitäten wie Tabak, Treibnetze, die Herstellung von Asbestfasern, PCB-haltige Produkte (polychlorierte Biphenyle) oder der Handel mit allen im CITES-Artenschutzübereinkommen (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) geregelten Arten ohne erforderliche Genehmigung;
  • Restriktionslisten, die den Grad der Überwachung und der Auflagen gegenüber Unternehmen festlegen, die die CSR-Anforderungen der Gruppe nicht vollständig erfüllen.

Gemäß den Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) beteiligt sich die BNP Paribas Gruppe an der Konzipierung und Umsetzung langfristiger sozialer und umweltfreundlicher Lösungen sowohl im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsbewusstes Investieren (Principles for Responsible Investment, PRI) als auch im Rahmen der Prinzipien für verantwortungsvolles Bankgeschäft (Principles for Responsible Banking, PRB). 

Geltungsbereich dieser Erklärungen 

Die in den Erklärungen genannten Informationen gelten für BNP Paribas S.A. und ihre Niederlassungen innerhalb der EU (in Deutschland und Spanien).

 

1. Erklärung zu den Offenlegungspflichten gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Angaben im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) (STAND: 21.03.2023)

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 21.03.2023

  • Änderungen im Wording bei Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien
  • Geltungsbereich der BNP Paribas & ihrer Niederlassungen
   

2. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. im Rahmen der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozesse und in der Anlageberatung (STAND: 30.06.2025)

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Da es sich hierbei um externe Ereignisse oder Bedingungen handelt, die eine Auswirkung auf den Wert der Investition haben können, werden Nachhaltigkeitsrisiken im folgenden zur besseren Verständlichkeit auch als „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken bezeichnet.

 

BNP Paribas S.A. berücksichtigt als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer, wenn möglich, Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl oder Empfehlung von Finanzinstrumenten an ihre Kunden. 

Ein langfristiger Anstieg dieser „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken ist insbesondere aufgrund des Klimawandels zu erwarten. 

Daher berücksichtigt BNP Paribas S.A. neben der herkömmlichen Risiko-Rendite-Analyse so weit wie möglich die „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken. 

In erster Linie berücksichtigt BNP Paribas S.A. Nachhaltigkeitsrisiken unter Anwendung ihrer Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien („Sektorrichtlinien“) für Aktien, Anleihen und vollständig1  von BNP Paribas S.A. und ihren Tochtergesellschaften aktiv verwaltete Finanzinstrumente. Bei Finanzprodukten externer Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Produkthersteller, werden die Informationen über deren jeweilige Sektorrichtlinien erhoben und anhand der von BNP Paribas S.A. eigens entwickelten Kleeblatt-Bewertung analysiert und berücksichtigt.

Nach Anwendung dieses ersten Filters auf das investierbare Universum nutzt BNP Paribas ihre eigens entwickelte Kleeblatt-Bewertung, um den Grad der Nachhaltigkeitsintegration der Finanzinstrumente jeder Anlageklasse zu bestimmen. Über die regulatorischen Informationen hinaus gibt sie Aufschluss darüber, inwieweit die Produkte auf die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung eingehen.

Sie wird innerhalb des Empfehlungsuniversum von BNP Paribas Wealth Management angewandt. Hierbei wird den empfohlenen Produkten ein Rating von 0 bis 10 Kleeblättern zugewiesen. Diese Bewertung erlaubt es BNP Paribas, so weit wie möglich zu identifizieren wie Nachhaltigkeitsrisiken empfohlener Produkte berücksichtigt werden und diese Risiken bei Investitionsentscheidungen oder bei der Beratung von Kunden über Finanzinstrumente zu berücksichtigen. Weitere Informationen zu dieser Bewertung finden Sie auf der Website von BNP Paribas Wealth Management. 

Insbesondere für Aktien und Anleihen innerhalb des Empfehlungsuniversum von BNP Paribas Wealth Management wird die Analyse der „Outside-in“ Nachhaltigkeitsrisiken von BNP Paribas Asset Management durchgeführt. Je höher das potenzielle Nachhaltigkeitsrisiko, desto geringer ist der vergebene ESG-Score durch BNP Paribas Asset Management, der wiederum in die Kleeblatt- Bewertung von BNP Paribas Wealth Management übersetzt wird. In Bezug auf Finanzinstrumente von Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Produktherstellern sind die Analysten von BNP Paribas Wealth Management für die Analyse der Nachhaltigkeitsrisiken verantwortlich, die sich in der Kleeblatt-Bewertung des jeweiligen Instruments widerspiegeln. Je niedriger die Kleeblatt-Bewertung, desto höher das potenzielle Nachhaltigkeitsrisiko.

Mit der Kleeblatt-Bewertung kann BNP Paribas S.A. als Finanzberater und Finanzmarktteilnehmer Finanzinstrumente identifizieren, bei denen im Falle eines Ereignisses oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG) tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen eintreten könnten.

In Finanzinstrumente mit einem hohen Nachhaltigkeitsrisiko kann jedoch investiert oder solche dem Kunden empfohlen werden, wenn sie den Anlagezielen, dem Anlegerprofil oder dem Diversifizierungsbedarf des Kunden entsprechen.

BNP Paribas verpflichtet sich, eine offene und konstruktive Beziehung zu ihren externen Stakeholdern zu pflegen. Diese betreffen unter anderem Kunden, Lieferanten, Investoren und Interessen vertretende Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Damit sollen drei Ziele erreicht werden: Änderungen in den Geschäftsbereichen zu antizipieren und Produkte und Dienstleistungen zu verbessern; das Risikomanagement zu optimieren; und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt auszuüben.

 

1Ohne von Dritten verwaltete Finanzprodukte

 

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023

  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.

Version 1.4 aktualisiert am  06.06.2023

  • Im ersten Satz wurde bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken der Zusatz „so weit wie möglich“ eingefügt und der Passus zur Anwendung der Finanzierungs- und Investitionsrichtlinien nach oben gezogen.
  • Bei der Erläuterung der Kleeblatt-Methodik zwecks Identifizierung und Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wurde der Zusatz „so weit wie möglich“ eingefügt.  

Version 1.5 aktualisiert am 05.12.2023

  • Klarstellungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken („Outside-in“) eingefügt.

Version 1.6 aktualisiert am 30.06.2025

  • Nähere Erläuterung der Filterkriterien und Prozesse zur Definition des Empfehlungsuniversums
   

3. Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (STAND: 30.06.2025)

BNP Paribas SA berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Bei der vorliegenden Erklärung handelt es sich um die konsolidierte Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren von BNP Paribas SA und ihrer Niederlassung BNP Paribas Deutschland. 
 
Diese Erklärung bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.
Zur Erklärung
   

4. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. als Finanzmarktteilnehmer zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für das Portfoliomanagement (1) (STAND: 30.06.2025)

Nachhaltigkeitsfaktoren sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. 

 

Als Finanzmarktteilnehmer berücksichtigt BNP Paribas S.A. die wichtigsten nachteiligen  Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

 

Der Ansatz von BNP Paribas S.A. zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf extrafinanziellen Datenquellen und Analysen:

 

1. FÜR EINZELTITEL

a. Verbindliche Datennutzung zur Auswahl von Wertpapieren für das Empfehlungsuniversum 

Als Teil der BNP Paribas Gruppe berücksichtigt BNP Paribas Wealth Management die Positionen und die Sektorrichtlinien der Gruppe. Sie enthalten strenge Nachhaltigkeitskriterien, die Finanzierungen und Investitionen in sensiblen Bereichen regeln. Für jeden Sektor umfassen sie verbindliche Anforderungen, Bewertungskriterien und bewährte Praktiken der Branche, sofern vorhanden.

Im Rahmen seiner Anlagetätigkeit setzt BNP Paribas Wealth Management insbesondere auf die Positionen und die Sektorrichtlinien der Gruppe und berücksichtigt hierbei die RBC-Richtlinie („Responsible Business Conduct“) von BNP Paribas Asset Management. Im Vergleich zum Rahmenwerk der Gruppe ist die RBC-Richtlinie auf ein breiteres Spektrum von Emittenten ausgerichtet und steht im Einklang mit dem Anlageuniversum von BNP Paribas Asset Management. Die RBC-Richtlinie zielt darauf ab, Reputationsrisiken und regulatorische Risiken zu vermeiden. Sie fördert die Einhaltung von Grundrechten durch Unternehmen in den Bereichen Arbeits- und Menschenrechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auf Grundlage der 10 Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen („United Nations Global Compact Principles”). Die RBC-Richtlinie gilt definitionsgemäß ebenso für Produkte von BNP Paribas Asset Management.

Auf Ebene von BNP Paribas Wealth Management wird die RBC-Richtlinie als Ausschlussfilter angewandt, welches Einzeltitel innerhalb des investierbaren Universums selektiert. Basierend auf diesem ersten Filter und unter Berücksichtigung weiterer finanzieller sowie nicht-finanzieller Kriterien wählt BNP Paribas Wealth Management die Produkte für das Empfehlungsuniversum aus.

b. Ergänzende Informationen, die zur Produktauswahl oder zur vertieften Analyse der Produkte innerhalb des BNP Paribas Wealth Management Empfehlungsuniversums, herangezogen werden: Das ESG-Screening von Anleihen und Aktien von BNP Paribas Asset Management       

  • Die ESG-Bewertung erfolgt auf Grundlage von Wesentlichkeit, Messbarkeit, Datenqualität und Verfügbarkeit, und konzentriert sich auf eine begrenzte Anzahl solider ESG-Kennzahlen, darunter folgende Quellen:

- Externe Anbieter: Auf ESG-Daten und auf ESG-Forschung spezialisierte Unternehmen;

- Interne qualitative Recherche: Daten von ESG-Analysten des BNP Paribas Asset Managements, welche die jeweilige ESG-Leistung bewerten und externe ESG-Daten überprüfen (basierend auf dem direkten Kontakt zu Unternehmen, Wissenschaftlern, zivilgesellschaftlicher Forschung sowie Zugang zu offiziellen Veröffentlichungen der Unternehmen);

- Internationale Institutionen: Eurostat, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Vereinte Nationen (UN), Weltbank, Internationale Energieagentur (IEA), Weltgesundheits-organisation (WHO).

  • Die „Stewardship-Strategie“ umfasst das proaktive Engagement mit Unternehmen und anderen Emittenten sowie mit politischen Entscheidungsträgern in Fragen der Nachhaltigkeit.
  • Die zukunftsweisende Perspektive („3 E´s“) orientiert sich an den drei wesentlichen Voraussetzungen für eine nachhaltigere und inklusivere Wirtschaft. Das sind die Kernbereiche Energiewende, Umwelt und Gleichstellung.

 

Basierend auf den Daten der BNP Paribas Gruppe und BNP Paribas Asset Management ist BNP Paribas S.A. in der Lage:

  • Emittenten auszuwählen und auszuschließen (Aktien und Anleihen), 
  •  Soweit möglich, Aktien und Anleihen entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeits-präferenzen“ zu klassifizieren3 ,
  • Aktien und Anleihen gemäß der von BNP Paribas Wealth Management eigens entwickelten Kleeblatt-Bewertung einzuordnen,
  • PAI Nummer 10 zu berücksichtigen: die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für mulitnationale Unternehmen, die zum Ausschluss von Unternehmen führen können, die in bestimmten Sektoren tätig sind. PAI Nr. 10 wird auf Grundlage der RBC-Richtlinie des BNP Paribas Asset Managements berücksichtigt und adressiert, die Unternehmen auf Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen hin bewertet und ausschließt. 
  • PAI Nummer 14 zu berücksichtigen, das Engagement in umstrittenen Waffen. Die folgenden Übereinkommen über umstrittene Waffen werden bei der Prüfung und Betrachtung von PAI 14 berücksichtigt: das Oslo-Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2008), das Ottawa-Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (1972) sowie das Chemiewaffenübereinkommen (1993). Alle Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf umstrittener Waffen beteiligt sind, werden ausgeschlossen. Weitere Informationen zur Kleeblatt-Bewertung finden Sie auf der Webseite von BNP Paribas Wealth Management.    

 

2. FÜR FONDS UND ETFS

c. Bei Fonds und ETFs setzt BNP Paribas Wealth Management die RBC-Richtlinie von BNP Paribas Asset Management nach bestem Bemühen um, da die entsprechenden Ausschlusslisten nicht extern kommuniziert werden dürfen. Dies gilt nicht für Fonds, die von BNP Paribas Asset Management4  aufgelegt und von BNP Paribas Wealth Management vertrieben werden, da sie definitionsgemäß der RBC-Richtlinie von BNP Paribas Asset Management entsprechen.

d. Analyse von Kapitalverwaltungsgesellschaften und empfohlenen Fonds und ETFs5:

BNP Paribas Wealth Management erhebt nachhaltigkeitsbezogene Informationen von Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Grundlage eines eigenen Due-Diligence-Fragebogens: 

  • Fonds: umfassende Fragen, die sich auf sieben Bereiche beziehen: (1) Verantwortung der Kapitalverwaltungsgesellschaft (ESG-Integration und CSR-Initiativen); (2) ESG-Praktiken und -Ausschlüsse, die vom Fonds und der Kapitalverwaltungsgesellschaft angewandt werden (Qualität der ESG-Analyse, Selektivität, Überwachung und Kontrollen, sektorale und normative Ausschlüsse); (3) Stimmrechtspolitik und Mitwirkungspolitik in Bezug auf die gehaltenen Finanzinstrumente; (4) Transparenz der Investitionen und Analysemethodik; (5) Bedeutung und Umsetzung des Nachhaltigkeitsthemas; (6) Qualität des Investitionsansatzes für grüne, soziale und Nachhaltigkeitsanleihen; (7) Positive Auswirkungen auf die Gesellschaft oder die Umwelt;
  • ETFs: Fragen rund um die sieben oben genannten Bereiche;
  • Offene Alternative Investmentfonds: umfassende Fragen zu sieben Themenfeldern sowie einem Bereich speziell für Hedgefonds.

BNP Paribas Wealth Management betrachtet den Prozentsatz an exkludierten Finanzinstrumenten nach Anwendung der folgenden ESG-Berücksichtigungen: sektorbasierte Ausschlüsse, normbasierte Ausschlüsse, aktivitätsbasierte Ausschlüsse sowie die schlechtesten ESG-Ratings innerhalb der Peers. Auch die Art und Weise, wie ESG-Kontroversen während des Investitionsprozesses berücksichtigt werden, wird durch Due Diligence-Prozesse ermittelt.

BNP Paribas Wealth Management stützt sich auf die von den Kapitalverwaltungs-gesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen über die ESG-Merkmale eines Finanzinstruments gemäß der vom Fachgremium FinDatEx definierten Europäischen ESG-Datenvorlage (European ESG Template, EET), z. B.:

  • Daten über taxonomiekonforme Investitionen innerhalb des Finanzinstruments (Prozentsatz der Ausrichtung auf Grundlage der EU-Taxonomie-Verordnung), 
  • Daten über nachhaltige Investitionen innerhalb des Finanzinstruments (Anteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung (SFDR)) und 
  • Daten zu den verpflichtenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („PAI“).

Dank dieses doppelten Analyseverfahrens bei der Auswahl von Fonds und ETFs, ist BNP Paribas Wealth Management somit in der Lage:

  • soweit möglich, Fonds und ETFs entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeits-präferenzen“6   zu klassifizieren; 
  • PAI 10 zu berücksichtigen, indem es sich auf internationale Standards stützt, welche von der BNP Paribas Gruppe eingehalten wird, insbesondere die Grundsätze des Global Compact der Vereinten Nationen („UNGC") und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas Wealth Management die „European ESG-Templates“ (EET) der Kapitalverwaltungsgesellschaften. Hierdurch wird sichergestellt, dass PAI 10 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung unternimmt BNP Paribas Wealth Management Schritte, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI 10-Verstößen zu minimieren.
  • PAI 14 zu berücksichtigen, insbesondere das Engagement in umstrittene Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen). Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas Wealth Management die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten „European ESG-Templates“ (EET). Hierdurch wird sichergestellt, dass PAI 14 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung und/oder einer Exposition wird das Finanzprodukt ausgeschlossen. 

Um Zweifel auszuschließen, erwägt BNP Paribas Wealth Management die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren weder bei derivativen Finanzinstrumenten noch Finanzprodukten  gemäß Artikel 6 SFDR.

Informationen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden von BNP Paribas jährlich auf der Webseite zur Verfügung gestellt.

 

Offenlegung gemäß Artikel 4.1a, 4.2

2 Artikel 2 Absatz 7 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 zu MIFID II 

3Sofern nicht anders vermerkt

Exchange-Traded Funds

5Artikel 2 Absatz 7 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 zu MIFID II

6ETFs und externe Fonds

 

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021
Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023


  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023 

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.

Version 1.4 aktualisiert am  06.06.2023

  • Bei dem Ansatz der BNPP zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurde ergänzt, dass dieser auch auf extrafinanziellen Datenquellen beruht.
  • Bei der Auswahl und dem Ausschluss von Emittenten von Aktien und Anleihen wurde klargestellt, dass Daten der BNP Paribas Gruppe und der BNP Paribas Asset Management herangezogen werden.
  • Bei der Erhebung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen von Kapitalverwaltungsgesellschaften  für Fonds, ETF‘s und Offene Alternative Investmentfonds wurde ergänzt, dass seitens der BNP Paribas Due Diligence Fragebögen eingesetzt werden.
  • Es wird klargestellt, dass BNP Paribas zum jetzigen Zeitpunkt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und Barmittel nicht berücksichtigt.

Version 1.5 aktualisiert am 05.12.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren (PAI Nr. 10 und PAI Nr. 14). Im Falle einer Nichtberücksichtigung von PAI Nr. 10 bei Fonds und ETFs wird BNP Paribas S.A. Schritte unternehmen, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI Nr. 10 Verstöße zu minimieren

Version 1.6 aktualisiert am 25.03.2024

  • Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Finanzprodukten (ETFs und externe Fonds), die gemäß der Offenlegungsverordnung nach Artikel 6 eingestuft sind.

Version 1.7 aktualisiert am 30.06.2025

  • Spezifizierung der Quellen- und des Bewertungsprozesses sowie der Hinzunahme der RBC Richtlinie bei Fonds & ETFs
   

5. Informationen zu den Richtlinien der BNP Paribas S.A. als Finanzberater zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (1) (STAND: 30.06.2025)

Klassifizierung und Auswahl der Finanzinstrumente durch BNP Paribas S.A. 

Die Klassifizierung und Auswahl von Finanzinstrumenten in Hinblick auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basiert auf:

a. Die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften oder Emittenten für jedes Finanzinstrument dargelegten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: Ein Finanzinstrument wird als konform in ökologischer oder sozialer Hinsicht im Sinne der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI2 ) betrachtet, wenn mindestens einer der verpflichtenden PAI in den Kategorien Umwelt oder Soziales berücksichtigt wird. 

b. Aktien und Anleihen: Die Bewertung, die auf dem Datenfluss von BNP Paribas Asset Management basiert, bewertet die Nachhaltigkeit von Aktien und Anleihen unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien im Zusammenhang mit den Aktivitäten und Praktiken des Unternehmens sowie unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien des Sektors, in dem das Unternehmen tätig ist. Im Rahmen der eigenen ESG-Bewertung berücksichtigt BNP Paribas Asset Management die verpflichtenden PAI. Hier dient zur weiteren Darstellung auch das Dokument „Sustainability risk integration and PASI considerations”, Appendix 1 Mandatory Corporate Indicator, aus dem hervorgeht, wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Bewertung verankert sind.

 

Die von BNP Paribas S.A. im Rahmen der Finanzberatung durchgeführte Analyse erlaubt, soweit möglich, eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeits-präferenzen“3.

Bei der Beratung zu Nachhaltigkeitsfaktoren für Aktien und Anleihen berücksichtigt BNP Paribas S.A. die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI):

  • PAI Nummer 10: die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, die zum Ausschluss von Unternehmen führen können, die in bestimmten Sektoren tätig sind. PAI Nr. 10 wird auf Grundlage der „Responsible Business Conduct Richtlinie“ (RBC) des BNP Paribas Asset Managements berücksichtigt und adressiert, die Unternehmen auf Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen hin bewertet und ausschließt.
  • PAI Nummer 14, das Engagement in umstrittenen Waffen. Die folgenden Übereinkommen über umstrittene Waffen werden bei der Prüfung und Betrachtung von PAI Nr. 14 berücksichtigt: das Oslo-Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2008), das Ottawa-Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von biologischen Waffen und Toxinwaffen (1972) und das Chemiewaffenübereinkommen (1993). Alle Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf umstrittener Waffen beteiligt sind, werden ausgeschlossen.

 

BNP Paribas S.A. berücksichtigt bei der Beratung zu Nachhaltigkeitsfaktoren von externen Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie empfohlenen Fonds und ETFs die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI):

  • PAI Nummer 10 für den Anteil des Kundenportfolios mit Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II: UNGC-Grundsätze und Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas S.A. die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten European ESG Templates (EET), um sicherzustellen, dass PAI Nr. 10 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung unternimmt BNP Paribas S.A. Schritte, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI Nr. 10 Verstöße zu minimieren.
  • PAI Nummer 14 für den Anteil des Kundenportfolios mit Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen). Zu diesem Zweck prüft BNP Paribas S.A. die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften zur Verfügung gestellten European ESG Templates (EET), um sicherzustellen, dass PAI Nr. 14 berücksichtigt wird. Bei Nichtberücksichtigung und/ oder einer Exposition wird das Finanzprodukt ausgeschlossen.

 

Um Zweifel auszuschließen erwägt BNP Paribas S.A. zum jetzigen Zeitpunkt keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und bei Finanzprodukten4  die gemäß der Offenlegungsverordnung nach Artikel 6 eingestuft sind.

Für die Annahme und Übermittlung von Aufträgen (RTO) und/oder kundenseitigen Aufforderungen erhält der Kunde keine Beratung und keine Anlageempfehlungen. In diesem Fall berücksichtigt BNP Paribas S.A. die oben genannten PAI nicht.

 

Gemäß Artikel 4.5a SFDR und Artikel 11 der Delegierten Verordnung (SFDR-RTS)

2PAI in Tabelle 1 der Anlage 1 der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) aufgeführt

3Artikel 2 Absatz 7 Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 zu MIFID II

4ETFs und externe Fonds

 

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021
Version 1.2 aktualisiert am 04.01.2023


  • Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren betreffend Finanzinstrumente, die eine Exposition gegenüber umstrittenen Waffen haben und Verstöße gegen die UN Global Compact-Grundsätze oder gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufweisen.

Version 1.3 aktualisiert am 21.03.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Offenlegungsverordnung ohne festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren.

Version 1.4 aktualisiert am 06.06.2023

  • Bezogen auf Aktien und Anleihen wird eingefügt, dass mit Hilfe von BNP Paribas Asset Management die verpflichtenden PAI berücksichtigt werden. Es wird ein Verweis auf das Dokument „Sustainability risk integration and PASI considerations”, Appendix 1 Mandatory Corporate Indicator eingefügt, aus dem hervorgeht, wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Bewertungsmethodik verankert sind. Die Angabe zur Bewertung von Fonds, ETF’s und Structured Notes auf Basis des Kleeblattratings wurde gestrichen.Es wird die Aussage eingefügt, dass, soweit möglich, die von BNP Paribas in der Finanzberatung durchgeführte Analyse eine Klassifizierung von Finanzinstrumenten entsprechend der MIFID II „Nachhaltigkeitspräferenzen erlaubt. 

Version 1.5 aktualisiert am 05.12.2023

  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren mit Festlegung auf einzelne PAI-Indikatoren (PAI Nr. 10 und PAI Nr. 14). Bezüglich Aktien und Anleihen erfolgt eine uneingeschränkte Berücksichtigung der beiden PAI-Indikatoren. Bezüglich Fonds und ETFs wird PAI-Indikator Nr. 10 lediglich dann berücksichtigt, wenn der Kunde Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II angegeben hat. Im Falle einer Nichtberücksichtigung von PAI Nr. 10 bei Fonds und ETFs wird BNP Paribas S.A. Schritte unternehmen, um Risiken zu mindern und/oder die Exposition gegenüber PAI Nr. 10 Verstöße zu minimieren

Version 1.6 aktualisiert am 25.03.2024

  • Bei der Beratung zu Nachhaltigkeitsfaktoren von Fonds und ETFs werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) Nummer 10 und 14 für den Anteil des Kundenportfolios mit Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt. Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei derivativen Finanzinstrumenten und bei Finanzprodukten (ETFs und externe Fonds), die gemäß der Offenlegungsverordnung nach Artikel 6 eingestuft sind.

Version 1.7 aktualisiert am 30.06.2025

  • Spezifizierung der Quellen zur Überprüfung der PAIs für Fonds & ETFs
   

6. Informationen zur Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (STAND: 30.06.2025)

Das gesellschaftliche Engagement von BNP Paribas beinhaltet die Förderung der Nachhaltigkeit und die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken. Um das Engagement ihrer Mitarbeiter in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen zu fördern, hat BNP Paribas seit mehreren Jahren Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Vergütungspolitik integriert, insbesondere durch die CSR-Richtlinie, die sich auf die vier Säulen der Konzernpolitik stützt und sich teilweise auf die jährliche variable Vergütung sowohl der leitenden Angestellten der Gruppe als auch der Anspruchsberechtigten des dreijährigen Treueplans der Gruppe.

Für leitende Angestellte der Gruppe werden CSR-Komponenten (einschließlich Klima- und Umweltkriterien) bei der Berechnung ihrer jährlichen variablen Vergütung in Höhe von 15 % der insgesamt gewährten Summe herangezogen. Von diesen 15 %:

  • werden 5 % vom Vorstand bestimmt, welcher die wesentlichen Entwicklungen und Ergebnisse der Klima- und Sozialen Herausforderungen beurteilt;
  • sind 5 % von der nichtfinanziellen Unternehmensleistung abhängig, gemessen am FTSE und S&P Global CSA, welche im obersten Quartil des Bankensektors liegen sollte;
  • sind 5 % an die Erreichung der CSR-Ziele des CSR-Dashboards der Gruppe gekoppelt, insbesondere in Bezug auf:
    • Treibhausgasemissionen angegeben in Tonnen von CO2-Äquivalenten/ Vollzeitbeschäftigte (Ziel 2025: 1,85 TEQ CO2 pro Vollzeitbeschäftigter);
    • Umfang der Unterstützung, die Kunden den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft ermöglicht (Ziel 2025: 200 Mrd. EUR);
    • Höhe der Finanzierungen für Unternehmen, die zum Schutz der biologischen Vielfalt an Land und im Meer beitragen (Ziel 2025: 4 Mrd. EUR).

Neben dieser CSR-Komponente ist in der Vergütung der leitenden Angestellten der Gruppe auch ein qualitatives Kriterium von 10 % verankert, das vom Vorstand unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte beurteilt wird.

Für Anspruchsberechtigte des dreijährigen Treueplans der Gruppe, bekannt als „Group Sustainability and Incentive Scheme“ (der im Jahr 2024 mehr als 9.200 wichtigen Mitarbeitern der Gruppe gewährt wurde), ist die Auszahlung von 20 % des zugesagten Betrags an die Erreichung der Ziele des CSR-Dashboards der Gruppe gebunden (ebenso wie die Klima- und Umweltziele, wie oben für die Konzernvorstände beschrieben).

Darüber hinaus enthält die Gewinnbeteiligungsvereinbarung für BNP Paribas S.A., BNP Paribas Financial Markets folgende CSR-Kriterien:

  • eine Verringerung der Treibhausgasemissionen pro Mitarbeiter (Energieverbrauch von Gebäuden und durch Dienstreisen);
  • die Anzahl der von den Arbeitnehmern geleisteten Freiwilligen-Stunden (#1MillionHours2Help).

Darüber hinaus regeln die Vergütungsgrundsätze der BNP Paribas Gruppe, dass die variable Vergütung von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern nicht dazu führt, dass sie überhöhte Nachhaltigkeitsrisiken eingehen, wenn sie Investitionen tätigen und ihre Kunden zu Finanzprodukten beraten, die in der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) geregelt sind.Diese Elemente sind bei der jährlichen Leistungsbeurteilung für die betreffenden Personen zu berücksichtigen.

Gleichzeitig zielt die Vergütungspolitik von BNP Paribas darauf ab, ein professionelles Verhalten im Einklang mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex der Gruppe zu fördern, wobei jeder Verstoß gegen diese Grundsätze bei der Beurteilung der individuellen Leistung aller Mitarbeitenden berücksichtigt wird. Dies gilt insbesondere für jene Mitarbeitenden der Gruppe, deren Tätigkeiten Regulierungen unterliegen. Allen Mitarbeitenden der Gruppe wird ein Verhaltensziel vorgegeben.

Der Verhaltenskodex der BNP Paribas enthält Regeln und Anforderungen für die Mitarbeitenden der Gruppe, um ihre Bestrebungen zu unterstützen, zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen globalen Entwicklung beizutragen und positive Auswirkungen auf die Gesellschaft insgesamt zu haben.Dieses Engagement umfasst drei Säulen: (i) Förderung und Achtung der Menschenrechte, (ii) Schutz der Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie (iii) verantwortungsbewusstes Handeln bei öffentlichen Auftritten.

 

Version 1.1 erstmals veröffentlicht am 10.03.2021

Version 1.2 aktualisisiert am 30.06.2025

  • Spezifizierung und detailliertere Darstellung der CSR Komponenten in der Vergütungspolitik 

Hinweise zum beratungsfreien Geschäft

Bei der Vermarktung nachhaltiger Geldanlagen greift BNP Paribas Wealth Management - Private Banking auf die Produktangaben und Bezeichnungen der jeweiligen Emittenten zurück. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der Angaben in den von ihnen herausgegebenen Produktinformationen. Sofern Nachhaltigkeitsratings dargestellt werden, sind dies entweder (jeweils als solche gekennzeichnete) Nachhaltigkeitsratings der BNP Paribas Gruppe oder Nachhaltigkeitsratings anerkannter externer Dienstleister.

Erfahren Sie mehr zur BNP Paribas Gruppe Deutschland >

   

Zuletzt aktualisiert: Juni 2025