Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Produkte und Dienstleistungen sollen barrierefrei sein. Dies will der Gesetzgeber mit dem BFSG sicherstellen. Unternehmen sollen für bestimmte von ihnen angebotene Produkte und Dienstleistungen dafür sorgen, dass alle Personen einen einfachen Zugang dazu haben. Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Informationsblätter dienen dazu, Ihnen unsere Dienstleistungen verständlich zu erläutern. Sie sind rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.

Anlageberatung (PDF, 144 KB)
Portfolioverwaltung (PDF, 153 KB)